Quiz-Zusammenfassung
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Fragen:
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Muss man bei der Bewerbung eine chronisch Krankheit angeben? Bis zu welchem Alter kann man beim Kinderarzt bleiben?
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Super, du kennst dich wirklich schon gut aus. Der Wechsel kann kommen. Vielleicht erfährst du auf unserer between-Homepage trotzdem noch ein paar Dinge, die du nicht wusstest.
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Nicht schlecht. Wenn du Lust hast, kannst du die Dinge, die du noch nicht wusstest, auf unserer between-Homepage nachlesen.
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Na ja, so ganz sicher scheinst du in dem Thema noch nicht zu sein. Stöbere doch ein bisschen auf unserer between-Homepage und versuche es dann noch einmal.
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Frage 1 von 10
1. Frage
Wie lange kann man üblicherweise von seinem Kinder- und Jugendarzt betreut werden?
Korrekt
Antwort: In der Regel dürfen Kinder-/Jugendärzte ihre Patienten nach dem 18. Geburtstag nicht mehr betreuen, weil sie dann vom Gesetz her erwachsen sind. Ausnahme: Bei einigen Erkrankungen bzw. in einigen Regionen gibt es Ausnahmeregelungen, da keine ausreichend qualifizierten Spezialisten zur Verfügung stehen.
Inkorrekt
Antwort: In der Regel dürfen Kinder-/Jugendärzte ihre Patienten nach dem 18. Geburtstag nicht mehr betreuen, weil sie dann vom Gesetz her erwachsen sind. Ausnahme: Bei einigen Erkrankungen bzw. in einigen Regionen gibt es Ausnahmeregelungen, da keine ausreichend qualifizierten Spezialisten zur Verfügung stehen.
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Frage 2 von 10
2. Frage
Welche Aussage zur ärztlichen Schweigepflicht bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist richtig?
Korrekt
Antwort: Prinzipiell gilt auch bei MInderjährigen die Schweigepflicht. Gesprächsinhalte zwischen einem Jugendlichen und seinem Arzt dürfen nicht ohne weiteres, z.B. an seine Eltern, weitergegeben werden. Es gibt allerdings Einschränkungen. Bei unter 15-Jährigen geht man davon aus, dass sie noch nicht „einsichtsfähig” sind, sodass ein Arzt die Eltern in vollem Umfang informieren darf. Bei über 15-Jährigen beachtet der Arzt das Patientengeheimnis. Allerdings kann es Einzelentscheidungen geben, bei denen der Arzt die Eltern informiert.
Inkorrekt
Antwort: Prinzipiell gilt auch bei MInderjährigen die Schweigepflicht. Gesprächsinhalte zwischen einem Jugendlichen und seinem Arzt dürfen nicht ohne weiteres, z.B. an seine Eltern, weitergegeben werden. Es gibt allerdings Einschränkungen. Bei unter 15-Jährigen geht man davon aus, dass sie noch nicht „einsichtsfähig” sind, sodass ein Arzt die Eltern in vollem Umfang informieren darf. Bei über 15-Jährigen beachtet der Arzt das Patientengeheimnis. Allerdings kann es Einzelentscheidungen geben, bei denen der Arzt die Eltern informiert.
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Frage 3 von 10
3. Frage
Was ändert sich nicht durch das Erwachsenwerden?
Korrekt
Antwort: Mit der Volljährigkeit bzw. dem Erwachsenwerden steht der Wechsel in die Erwachsenenmedizin, ein Krankenkassenwechsel in die beitragspflichtige Versicherung (junge Erwachsene ohne eigenes Einkommen können maximal bis 23 Jahre/ junge Erwachsene in Schul- oder Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt bis 25 Jahre kostenfrei über die Eltern versichert sein) sowie das Ende der Zuzahlungsbefreiung an. Es bedeutet aber nicht, dass sich die Anzahl der Arztbesuche oder die Therapieprinzipien ändern. Gerade in der Zeit des Umbruchs ist es wichtig, dass du so häufig wie bisher zum Arzt gehst, damit der neue Arzt dich kennenlernen kann und deine Gesundheit gut im Blick hat.
Inkorrekt
Antwort: Mit der Volljährigkeit bzw. dem Erwachsenwerden steht der Wechsel in die Erwachsenenmedizin, ein Krankenkassenwechsel in die beitragspflichtige Versicherung (junge Erwachsene ohne eigenes Einkommen können maximal bis 23 Jahre/ junge Erwachsene in Schul- oder Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt bis 25 Jahre kostenfrei über die Eltern versichert sein) sowie das Ende der Zuzahlungsbefreiung an. Es bedeutet aber nicht, dass sich die Anzahl der Arztbesuche oder die Therapieprinzipien ändern. Gerade in der Zeit des Umbruchs ist es wichtig, dass du so häufig wie bisher zum Arzt gehst, damit der neue Arzt dich kennenlernen kann und deine Gesundheit gut im Blick hat.
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Frage 4 von 10
4. Frage
Was gilt für die Berufswahl bei chronisch Erkrankten?
Korrekt
Antwort: Eindeutige rechtliche Verbote, die sich aus gesundheitlichen Beeinträchtigungen ergeben, sind selten. Bei bestimmten Berufen, von denen die Sicherheit anderer Menschen abhängt, werden jedoch besonders hohe Anforderungen an die körperliche Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Bewerber gestellt. Dazu gehören Berufsfeuerwehr, Polizei, Bundeswehr, berufliche Personen- oder Lastenbeförderung, Flugsicherung und Zoll. Hier können sich Einschränkungen durch chronische Erkrankungen ergeben. Ausnahmen sind jedoch möglich. Selbst für Verbeamtungen sind chronische Krankheiten kein Ausschluss mehr.
Inkorrekt
Antwort: Eindeutige rechtliche Verbote, die sich aus gesundheitlichen Beeinträchtigungen ergeben, sind selten. Bei bestimmten Berufen, von denen die Sicherheit anderer Menschen abhängt, werden jedoch besonders hohe Anforderungen an die körperliche Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Bewerber gestellt. Dazu gehören Berufsfeuerwehr, Polizei, Bundeswehr, berufliche Personen- oder Lastenbeförderung, Flugsicherung und Zoll. Hier können sich Einschränkungen durch chronische Erkrankungen ergeben. Ausnahmen sind jedoch möglich. Selbst für Verbeamtungen sind chronische Krankheiten kein Ausschluss mehr.
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Frage 5 von 10
5. Frage
Muss man eine chronische Krankheit bei der schriftlichen Bewerbung und im Vorstellungsgespräch angeben?
Korrekt
Antwort: Eine Behinderung, eine Erkrankung oder ein Schwerbehindertenstatus müssen nur dann bei einer Bewerbung offenbart werden, wenn sie die vorgesehene Arbeit unmöglich macht oder stark behindert. Wird diese wichtige Information allerdings verschwiegen, kann der Arbeitgeber aufgrund dieser „Täuschung” eine fristlose Kündigung aussprechen.
Inkorrekt
Antwort: Eine Behinderung, eine Erkrankung oder ein Schwerbehindertenstatus müssen nur dann bei einer Bewerbung offenbart werden, wenn sie die vorgesehene Arbeit unmöglich macht oder stark behindert. Wird diese wichtige Information allerdings verschwiegen, kann der Arbeitgeber aufgrund dieser „Täuschung” eine fristlose Kündigung aussprechen.
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Frage 6 von 10
6. Frage
Welche Aussage zum Schwerbehindertenausweis ist richtig?
Korrekt
Antwort: Durch einen Schwerbehindertenausweis stehen Personen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche zu, etwa der besondere Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Steuerfreibeträge oder Erleichterungen in Berufsausbildung und Studium. Ob es sich lohnt, einen Ausweis zu beantragen, ist schwer zu entscheiden. Einerseits möchte man die Vorteile nutzen, andererseits fühlt man sich nicht als behindert, zumal mit der Einstufung auch Nachteile verbunden sind. Der Ausweis allein berechtigt noch nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Dafür ist eine Zusatzkennzeichnung erforderlich, wie z.B. „aG“ für außergewöhnlich gehbehindert.
Inkorrekt
Antwort: Durch einen Schwerbehindertenausweis stehen Personen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche zu, etwa der besondere Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Steuerfreibeträge oder Erleichterungen in Berufsausbildung und Studium. Ob es sich lohnt, einen Ausweis zu beantragen, ist schwer zu entscheiden. Einerseits möchte man die Vorteile nutzen, andererseits fühlt man sich nicht als behindert, zumal mit der Einstufung auch Nachteile verbunden sind. Der Ausweis allein berechtigt noch nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Dafür ist eine Zusatzkennzeichnung erforderlich, wie z.B. „aG“ für außergewöhnlich gehbehindert.
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Frage 7 von 10
7. Frage
Welche Aussage zum Thema „Führerschein und chronische Krankheit“ ist richtig?
Korrekt
Antwort: Prinzipiell darf jeder Erwachsene einen Führerschein machen, wenn er gewährleisten kann, dass niemand durch mögliche gesundheitliche oder andere Beeinträchtigungen im Straßenverkehr gefährdet wird. Bei Führerscheinen der Gruppe 2 (Personen- und Lastbeförderungsfahrzeuge) gibt es daher bei einer Reihe von Krankheiten deutliche Einschränkungen. Sie werden mit erhöhten Risiken durch plötzliche Bewusstlosigkeit begründet, z. B. bei einem epileptischen Anfall oder einer schweren Unterzuckerung. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, die Prüfung für einen Führerschein der Gruppe 2 abzulegen. Dies gilt teilweise auch für Führerscheine der Gruppe 1 (Auto- und Motorradführerscheine), z.B. bei einer nicht kontrollierbaren Epilepsie.
Inkorrekt
Antwort: Prinzipiell darf jeder Erwachsene einen Führerschein machen, wenn er gewährleisten kann, dass niemand durch mögliche gesundheitliche oder andere Beeinträchtigungen im Straßenverkehr gefährdet wird. Bei Führerscheinen der Gruppe 2 (Personen- und Lastbeförderungsfahrzeuge) gibt es daher bei einer Reihe von Krankheiten deutliche Einschränkungen. Sie werden mit erhöhten Risiken durch plötzliche Bewusstlosigkeit begründet, z. B. bei einem epileptischen Anfall oder einer schweren Unterzuckerung. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, die Prüfung für einen Führerschein der Gruppe 2 abzulegen. Dies gilt teilweise auch für Führerscheine der Gruppe 1 (Auto- und Motorradführerscheine), z.B. bei einer nicht kontrollierbaren Epilepsie.
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Frage 8 von 10
8. Frage
Wer zahlt die Arztbesuche und die Medikamente? Welche Aussage ist falsch?
Korrekt
Antwort: Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt für ihre Versicherten u.a. Arztbesuche, Behandlungen im Krankenhaus und notwendige Medikamente. Der Versicherte muss sich mit einer festgelegten Zuzahlung an Rezepten und stationären Aufenthalten beteiligen. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Zuzahlung befreit.
Inkorrekt
Antwort: Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt für ihre Versicherten u.a. Arztbesuche, Behandlungen im Krankenhaus und notwendige Medikamente. Der Versicherte muss sich mit einer festgelegten Zuzahlung an Rezepten und stationären Aufenthalten beteiligen. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Zuzahlung befreit.
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Frage 9 von 10
9. Frage
Welche Aussage ist falsch? „Wenn man alleine verreist, ist es für chronisch Kranke wichtig, …
Korrekt
Antwort: Bevor es auf die Reise geht, sollte man sich bei der Krankenkasse erkundigen, ob im Reiseland Versicherungsschutz besteht und welche Leistungen übernommen werden. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz und einigen nicht-europäischen Ländern, z.B. der Türkei, ist mindestens die Minimalversorgung verlässlich geregelt. In anderen Ländern und bei längeren Reisen muss man sich um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern. Für Menschen mit einer chronischen Krankheit ist es dabei besonders wichtig, die Versicherungskonditionen sorgfältig zu prüfen, dass es keinen Ausschluss „vorhandener Risiken“ gibt. Bei Flugreisen sollte zumindest ein Teil der Medikamente ins Handgepäck gepackt werden, da der Koffer verloren gehen kann und flüssige Medikamente durch die tiefen Temperaturen im Gepäckraum Schaden nehmen können.
Inkorrekt
Antwort: Bevor es auf die Reise geht, sollte man sich bei der Krankenkasse erkundigen, ob im Reiseland Versicherungsschutz besteht und welche Leistungen übernommen werden. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz und einigen nicht-europäischen Ländern, z.B. der Türkei, ist mindestens die Minimalversorgung verlässlich geregelt. In anderen Ländern und bei längeren Reisen muss man sich um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern. Für Menschen mit einer chronischen Krankheit ist es dabei besonders wichtig, die Versicherungskonditionen sorgfältig zu prüfen, dass es keinen Ausschluss „vorhandener Risiken“ gibt. Bei Flugreisen sollte zumindest ein Teil der Medikamente ins Handgepäck gepackt werden, da der Koffer verloren gehen kann und flüssige Medikamente durch die tiefen Temperaturen im Gepäckraum Schaden nehmen können.
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Frage 10 von 10
10. Frage
Was muss beim Kinderwunsch mit chronischer Krankheit beachtet werden? Welche Aussage ist falsch?
Korrekt
Antwort: Natürlich muss man nicht auf eigene Kinder verzichten, nur weil man eine chronische Krankheit hat. Aber eine Schwangerschaft kann viele Schwierigkeiten mit sich bringen, und sollte daher gut überdacht, geplant und überwacht werden. Einerseits muss der Gesundheitszustand der Mutter berücksichtigt werden, d.h. ob sich die Schwangerschaft gefährlich auf ihre Gesundheit auswirken kann. Andererseits muss die Gesundheit des Ungeborenen beachtet werden (z.B. Schädigung durch Medikamente, Vererbung). Teilweise müssen Medikamente bereits eine Zeit lang vor der Schwangerschaft abgesetzt werden. Bei anderen Erkrankungen ist es wichtig, dass die Mutter strenge Therapieauflagen einhält.
Inkorrekt
Antwort: Natürlich muss man nicht auf eigene Kinder verzichten, nur weil man eine chronische Krankheit hat. Aber eine Schwangerschaft kann viele Schwierigkeiten mit sich bringen, und sollte daher gut überdacht, geplant und überwacht werden. Einerseits muss der Gesundheitszustand der Mutter berücksichtigt werden, d.h. ob sich die Schwangerschaft gefährlich auf ihre Gesundheit auswirken kann. Andererseits muss die Gesundheit des Ungeborenen beachtet werden (z.B. Schädigung durch Medikamente, Vererbung). Teilweise müssen Medikamente bereits eine Zeit lang vor der Schwangerschaft abgesetzt werden. Bei anderen Erkrankungen ist es wichtig, dass die Mutter strenge Therapieauflagen einhält.